Augen müssen das Sehen wie Beine das Laufen lernen

Sehen muss gelernt sein, und zwar in den ersten Jahren des Lebens, etwa bis zur Einschulung. Liegen in dieser Zeit unerkannte Störungen des Sehens vor, weil ein Kind z.B. weitsichtig ist und eigentlich eine Brille bräuchte, leicht oder deutlich schielt und dadurch automatisch nur mit einem Auge, in der Regel dem stärkeren, wirklich schaut, dann geschieht es, dass nur dieses Auge das Sehen erlernt, während das andere Auge verkümmert und für immer sehr schwachsichtig bis zur Blindheit bleibt.

Dieses nicht erlernte Sehen ist für ein Auge nie wieder nachholbar! Viele Berufe, die das beidäugige Sehen zwingend erfordern, kann der Mensch dann nicht ergreifen. Das bedeutet, ein Kind, das nicht korrekt sieht, droht einäugig zu erblinden – einfach durch Nichtbemerken und Nichthandeln. Je früher eine Sehstörung bei einem Kind erkannt wird, desto effektiver kann das Augenlicht gerettet werden, indem man die Augen in der Regel durch Brillenverordnung mit oder ohne Abklebezeiträume auf der Brille für ein Auge behandelt. So wird sichergestellt, dass beide Augen das Sehen erlernen.

Daher gilt: bei jedem kleinsten Zweifel, ob Ihr Kind wirklich gut sieht, sollten Sie eine entsprechende augenärztliche Vorsorge-Untersuchung mit Vorstellung bei einer Orthoptikerin in Anspruch nehmen.

Die kinderärztliche Voruntersuchung reicht oft nicht aus
der Spezialist ist gefragt

Bei den kinderärztlichen Vorsorge-Untersuchungen wird das Sehen nur sehr grob getestet.
Bei kleinen Kindern ist die Einschätzung des Sehens, der Sehfähigkeit hochgradig anspruchsvoll.
Diese Einschätzung ist für die Arzthelferinnen der Kinderarztpraxis im Grunde unmöglich, selbst für Kinderärzte nur sehr begrenzt möglich in der Genauigkeit, die notwendig ist, um das Sehenlernen beider Augen zu 100% sicher zu stellen.

Ein wichtiger Meilenstein für unsere Kinder – Juniorprogramm

Die Brandenburger Augenärzte und die AOK Berlin-Brandenburg haben für die Kinder, die bei der AOK versichert sind, die Vorsorge-Lücke geschlossen und das AOK-Junior Programm auf die Beine gestellt. Hierbei erhalten Kinder im Alter vom 32. bis 42. Lebensmonat eine kostenlose umfassende augenärztliche Vorsorge-Untersuchung zum Ausschluss von Sehfehlern und Schielen, um einer unbemerkten Erblindungen eines Auges wirkungsvoll vorzubeugen. Weitere Informationen dazu auch unter www.Aägb.de. Bei den Kindern aller anderen Krankenkassen bemühen wir uns ebenfalls um Kostenübernahmen der jeweiligen Krankenkassen.

Kleinkinder aufgepasst

Deutliche Hinweise, dass Ihr Kind nicht gut genug sieht, damit beide Augen ihre Sehkraft erlernen und entfalten können, sind:

  • Schielen, also eine Fehlstellung der Augen, bei dem ein Auge von der Parallelstellung abweicht
  • Vorbeigreifen
  • Häufiges Stolpern und Anstoßen
  • Zukneifen eines Auges
  • Unlust am Lesen oder anderen Tätigkeiten im Nahbereich
  • Augenzittern Schiefhalten des Kopfes
  • Augenbrennen, Kopfschmerzen, Doppeltsehen und Verschwommensehen